Leistungszusage
Garantiert hohe Auslastung
Der zentrale Punkt für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage sind die erreichten Jahresvolllaststunden. In der Praxis werden die prognostizierten Leistungen, aufgrund verschiedenster Ursachen, oftmals nicht erreicht.
Investitionssicherheit
Die standardisierte Anlagentechnik und das umfangreiche prozessbiologische Know-how ermöglichen der Schmack Biogas AG, seinen Investoren und Betreibern eine Auslastung von 85% sowie eine
BHKW-Verfügbarkeit von 90% zu garantieren! Damit können Sie sicher rechnen und investieren.
Umfangreiches Leistungspaket
Grundlage für diese Investitionssicherheit bietet ein Rundum-Sorglos-Paket, inkl. Sach- und Maschinenbruchversicherung für alle von Schmack gelieferten Komponenten.
1. Kontrollzentrum EUVIS
- Kontinuierliche Überwachung: 24 Stunden, 365 Tage im Jahr
- Aufzeichnung aller prozessrelevanter Daten
- Rufbereitschaft von Spezialisten
2. Biologische Betreuung
- Prozessbiologische Betreuung "Fit for Biogas" durch unser akkreditiertes Labor
(Voraussetzung für den Erhalt des Innovationsbonus)
- Bei Bedarf inkl. Dokumentation für den Technologie-Bonus
3. Instandhaltung
- Wartungsintervalle gem. Herstellerangaben (inkl. Verschleißteile und Betriebsmittel)
- Inkl. Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten
- Inkl. Störungsbeseitigung und dafür nötige Ersatzteile
- Ersatz von Sachschäden, z.B. bei BHKW, Pumpen
Gute Leistung – Faire Preise
Sobald der Probebetrieb nach erfolgreicher Inbetriebnahme mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen ist, beginnt die weitere Leistungszusage. Sie haben somit die Gewissheit, dass ihre Biogasanlage auf einem konstant hohen Niveau betrieben wird. Die erbrachten Leistungen stellen wir dabei ausschließlich erfolgsorientiert in Rechnung. Sollte die tatsächliche Auslastung unter der garantierten Auslastung liegen, wird die Differenz von Schmack Biogas erstattet.
Ihre Vorteile im Überblick
- Professionelle technische und biologische Betreuung
- Inkl. Sach- und Maschinenbruchversicherung
- Kontinuierliche Überwachung für einen sicheren Anlagenbetrieb
- Investitionssicherheit durch Leistungszusage
- Ersatz von Sachschäden
- Erstattung nicht produzierter kWh
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