Trockenfermentation
in Biogasanlagen
Trockenfermentation in Biogasanlagen/Innovationsbonus
Seit der Novellierung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) im Jahr 2004 gibt es für innovative Techniken im Bereich der Biogasherstellung einen Innovationsbonus in Höhe von 2,0 ct/kWh. Den Innovationsbonus bekommt man unter anderem für den Betrieb von Anlagen auf eine Art und Weise, die man als "
Trockenfermentation in Biogasanlagen" bezeichnen kann.
Die Bezeichnung „
Trockenfermentation in Biogasanlagen“ ist zunächst irreführend, da für den anaeroben Prozess immer ein feuchtes Milieu benötigt wird. Bei
Trockenfermentation in Biogasanlagen können jedoch gemäß allgemeinem Sprachgebrauch im Gegensatz zur Nassfermentation auch Substrate mit weniger als ca. 85 % Wassergehalt zu Biogas verwertet werden. Bei der Trockenvergärung von nachwachsenden Rohstoffen ist die Verwendung von Gülle nicht mehr zwingend erforderlich. Hier kommen Substrate wie Mais- und Grassilage, Getreideganzpflanzen, Kartoffeln oder Festmist zum Einsatz.
Mit dem EUCO® Titan bietet Schmack Biogas ein standardisiertes und bewährtes System, das auch als "
Trockenfermentation in Biogasanlagen" bezeichnet werden kann und sogar zusätzlich mit 2 Cent pro kWhel. vergütet wird.
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