Trockenfermentation/Innovationsbonus
Seit der Novellierung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) im Jahr 2004 gibt es für innovative Techniken im Bereich der Biogasherstellung einen Innovationsbonus in Höhe von 2,0 ct/kWh. Den Innovationsbonus bekommt man unter anderem für den Betrieb von Biogasanlagen als Trockenfermentation.
Die Bezeichnung „Trockenfermentation“ ist im Rahmen von Biogasanlagen zunächst irreführend, da für den anaeroben Prozess immer ein feuchtes Milieu benötigt wird. Biogasanlagen, die in Trockenfermentation betrieben werden, können jedoch gemäß allgemeinem Sprachgebrauch im Gegensatz zur Nassfermentation auch Substrate mit weniger als ca. 85 % Wassergehalt zu Biogas verwerten. Bei der Trockenvergärung von nachwachsenden Rohstoffen ist die Verwendung von Gülle nicht mehr zwingend erforderlich. Hier kommen Substrate wie Mais- und Grassilage, Getreideganzpflanzen, Kartoffeln oder Festmist zum Einsatz.
Mit dem EUCO® Titan bietet Schmack Biogas ein standardisiertes und bewährtes Biogasanlagensystem, das auch als Trockenfermentation betrieben werden kann und somit zusätzlich mit 2 Cent pro kWhel. vergütet wird.
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