Technischer Service

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Technischer Service

Der wesentliche Erfolgsfaktor des wirtschaftlichen Betriebs einer Biogasanlage ist der reibungslose Betrieb. Denn im Vergleich zu den Investitionskosten machen die Betriebskosten rund 85 % der Gesamtkosten im Lebenszyklus einer Anlage aus.

Kundenservice beginnt bei HZI Schmack schon lange bevor ein Verschleiß- oder Bauteil seinen Dienst versagt – durch qualifizierte Beratung, präventive Wartung und sinnvolle Planung. Unser hauseigenes Serviceteam sichert durch eine leistungsfähige Ersatzteillogistik den zuverlässigen Betrieb Ihrer Biogasanlage.

Wartung & Instandhaltung

Regelwartungsvertrag: Hohe Anlagenverfügbarkeit für Ihre Biogasanlage

Wenn Sie beim Betrieb Ihrer Biogasanlage nichts dem Zufall überlassen wollen, schließen Sie am besten einen Regelwartungsvertrag ab. So wird der technische Zustand Ihrer Anlage in regelmäßigen Intervallen von einem Fachmann überprüft. Technische Mängel und sicherheitstechnische Risiken werden ohne lange Ausfallzeiten erkannt und behoben. Im Rahmen des Vertrags übernimmt die Hitachi Zosen Inova Schmack GmbH für Sie die Planung, Koordination und Disposition der benötigten Materialien. Je nach Bedarf können Sie den Regelwartungsvertrag für die gesamte Biogasanlage oder nur für einzelne Bereiche wie Blockheizkraftwerk, Gasaufbereitung oder Gärrestaufbereitung abschließen.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen

  • Zuverlässig hohe Anlagenverfügbarkeit
  • Vermeidung von Stillstandzeiten
  • Sicherstellen der Betriebssicherheit
  • Orginalersatzteile vieler namhafter Komponentenhersteller

Einzelinspektion: Ihre Anlagentechnik in den besten Händen

Einzelinspektionen führen wir in den Bereichen Technik, Betrieb und Sicherheitstechnik durch. Dabei können Sie vom Motorölwechsel über größere Wartungsmaßnahmen bis hin zur Meisterinspektion auf die Erfahrung und das Know-how unserer Servicetechniker vertrauen. Für Ihre Anlage halten wir stets eine große Anzahl verschiedener Ersatz- und Verschleißteile bereit. Sollte im Fall der Fälle einmal ein Teil unerwartet ausfallen, sind wir in der Lage Ihnen vorrätige Teile auch per Express zu liefern.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen

  • Umfassende technische Betreuung
  • Hohe Anlagenverfügbarkeit
  • Minimierung von Ausfallzeiten
  • Modernste Technik
  • Orginalersatzteile vieler namhafter Komponentenhersteller
  • Express-Lieferung von Ersatzteilen

Wiederkehrende Prüfungen

Verantwortung und Sicherheit – was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?

Wiederkehrende Prüfungen sind Pflicht! Wer seine Anlage sicher und effizient betreiben will, muss eine Menge Vorschriften einhalten. Wir helfen Ihnen die sicherheitsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen – und das mit langjähriger Expertise. Der Betrieb einer Biogasanlage unterliegt zahlreichen sicherheitsrechtlichen Vorgaben, die ständig angepasst und erweitert werden. Schon heute ist deutlich abzusehen: Das geforderte Sicherheitsniveau für Biogasanlagen wird steigen.

Für Sie als Anlagenbetreiber ist das zunächst einmal mit Aufwand verbunden. Wir unterstützen Sie dabei, damit Sie eine sichere und geprüfte Biogasanlage betreiben können. Die Prüfung Ihrer Anlage auf „Herz und Nieren“ minimiert nicht nur Gefahren und Risiken, sie bietet auch die Chance den Betrieb effizienter zu machen. Nutzen Sie die Vorteile unseres 5-Punkte-Checks und machen Sie Ihre Anlage allen Anforderungen gerecht.

Gute Gründe für einen Sicherheitscheck:

  • Erfüllung der rechtlich vorgeschriebenen Betreiberpflichten
  • Potential für wirtschaftliche & technische Optimierung der Anlage
  • Verantwortung für Mitarbeiter und Umwelt

Und so funktionierts:

  1. Unsere qualifizierten Mitarbeiter prüfen Ihre Anlage nach dem neuesten Stand der Technik. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die aktuelle Rechtsprechung.
  2. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine umfassende Dokumentation des Sicherheitschecks.
  3. Außerdem führen wir mit Ihnen ein ausführliches Abschlussgespräch. So erkennen Sie Mängel und Risiken frühzeitig und vermeiden teure Folgekosten.

Das können Sie von uns erwarten

  • Prüfung mit erstklassiger Ausstattung und Diagnosetechnik
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Störungsmanagement & Automatisierung

Kontrolle ist gut, Fernüberwachung ist besser

Als Betreiber einer Biogasanlage haben Sie meist Wichtigeres zu tun, als ständig deren Leistungsniveau zu kontrollieren. Dafür gibt es die Fernüberwachung EUVIS. Wir überwachen alle relevanten Kenngrößen und Parameter Ihres Biogasprozesses – 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Unser System erfasst alle Kenngrößen Ihrer Anlage und gleicht sie mit unserem Datenpool ab. So werden Abweichungen vom Regelbetrieb frühzeitig erkannt. Dadurch maximieren Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlage.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen

  • Frühzeitiges Erkennen von Prozessstörungen
  • Zuverlässiger, störungsfreier Anlagenbetrieb
  • Kurze Reaktionszeiten
  • Hohe Verfügbarkeit der Anlage
  • Vermeidung von langen Stillstandzeiten
  • Sicherheit für Betreiber und Banken

Behörden- & Genehmigungsmanagement

Mit uns bekommen Sie den Durchblick im Paragraphendschungel

Fehlende Prüfungen und Dokumentationen kosten Zeit und Nerven. Nicht selten soll eine Dokumentation mal eben „nebenbei“ erstellt werden. Das bindet wertvolle Ressourcen. Wenn Sie weniger Zeit am Schreibtisch und mehr draußen auf der Biogasanlage verbringen wollen, dann sind wir für Sie da.

Um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern, bietet HZI Schmack das Service-Paket „Fit for Amt“ an. Wir befassen uns kontinuierlich mit den aktuellen Rechtsvorgaben für Biogasanlagen (44. BImSchV, neue DüV-Novelle, TRAS 120 etc.) und übernehmen für Sie die rechtlichen und bürokratischen Aufgaben.

Durch die Fremdvergabe des Behördenmanagements und der Prüfdokumentation verschaffen Sie sich Zeit für Ihre Kernaufgaben. Wir beraten und unterstützen Sie rund um die Anlagensicherheit für einen technisch und rechtlich sicheren Betrieb Ihrer Anlage.

Übernahme der Behördenkommunikation

  • Praktische Hilfe und Beratung im Schriftverkehr mit Behörden
  • Schnittstellenkoordination einschließlich Vertretung des Anlagenbetreibers bei Behördenterminen
  • Unterstützung im gesamten Betriebsablauf und technischer Sachbeistand beim Erörterungstermin
  • Koordination der wiederkehrenden Prüfungen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Überarbeitung der gesetzlich geforderten Anlagendokumentation wie z.B. Explosionsschutzdokumente, Ex-Zonenpläne, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen etc.

Ihre Vorteile

  • Sie haben einen Partner an Ihrer Seite, der in allen relevanten Bereichen über langjährige Erfahrung und die notwendigen Zulassungen verfügt.
  • Sie erhalten alle Dienstleistungen für Ihre Biogasanlage aus einer Hand und haben nur einen Ansprechpartner.
  • Sie gewinnen Rechtssicherheit für die gesamte Nutzungsdauer der Anlage.
  • Sie verringern Ihren Verwaltungsaufwand rund um die erforderlichen Prüfungen.
  • Sie handeln wirtschaftlicher.

„Fit for Amt“ – für eine nachhaltige Zukunft mit industriellen Standards

Was der Gesetzgeber fordert:

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
    § 3 BetrSichV – Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und beim Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Explosionsschutzdokument
    § 6 GefStoffV, § 9 BetrSichV – Ermittlung der Explosionsgefährdungen sowie Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes beim Umgang mit Biogas. Gefährdungen und Maßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten.
  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten
    § 12 BetrSichV, § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV – Wiederkehrende, bescheinigte und dokumentierte Unterrichtung der Beschäftigten über Gefahren, die sich aus der Arbeitsumgebung und den benutzten Arbeitsmitteln ergeben.
  • Wiederkehrende Prüfung der Biogasanlage bzw. der Arbeitsmittel
    § 14 und § 16 BetrSichV – Als Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Biogasanlagen wiederkehrend auf ihren Sicherheitszustand zu prüfen. Art, Umfang und Fristen dieser Prüfungen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Wer seine Arbeitsmittel nicht rechtzeitig prüft und keine entsprechende Dokumentation nachweisen kann, handelt nach § 25 BetrSichV ordnungswidrig.
  • Zustandsprüfung
    §§ 5, 4, 7 BetrSichV – Arbeitsmittel müssen für die durchzuführenden Tätigkeiten und für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sein. Sie müssen dem Stand der Technik und den geltenden Vorschriften entsprechen.